Was Opfer von Straftaten wirklich wollen und fordern, sind im Wesentlichen drei Dinge:
- Gehört, ernst genommen und anerkannt zu werden, mit einem Wort: erleben zu dürfen, dass das Verfahren ihnen gerecht wird;
- Dabei unterstützt werden, mit der Erfahrung von Unrecht zu Rande zu kommen und ihre verlorene Sicherheit wieder zu finden;
- Im Strafverfahren schonend behandelt und nicht neuerlich für die Zwecke anderer instrumentalisiert zu werden.
In den letzen Jahren ist einiges zur Verbesserung der Lage der Straftatopfer gelungen, nicht zuletzt infolge der unablässigen Bemühungen von privaten Vereinen der Opfernhilfe. So besteht seit 1.1.2006 ein gesetzlicher Anspruch auf Prozessbegleitung für Personen, die Opfer einer vorsätzlichen begangenen Gewalttat oder einer gefährlichen Drohung wurden. Mit 1. Juli 2007 wurde ein weiterer wichtiger Schritt umgesetzt:
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